Do, 28.05.2020
Sie sind der Albtraum eines jeden Vermieters: Mietnomaden. Sie ziehen von einer Mietwohnung in die nächste und zahlen nur teilweise oder gar keinen Mietzins. Darüber hinaus verwüsten sie die Räumlichkeiten, wodurch dem Eigentümer ein zusätzlicher finanzieller Schaden entsteht. Was ist zu tun? Wie lässt sich solch ein Desaster verhindern?
Um zu vermeiden, dass die Mietwohnung zerstört und der Mietzins nicht bezahlt wird, kann der Vermieter vorbeugende Massnahmen treffen. An oberster Stelle steht: nie blind vertrauen. Stattdessen erfolgt eine bestmögliche Überprüfung des Mietinteressenten. Dafür ist nicht alleinig ein Betreibungsregisterauszug da. Mit dem amtlichen Ausweis überprüft der Vermieter die Identität des Mieters. Auskünfte zur Bonität, die Angabe des Arbeitgebers und Referenzen von früheren Verwaltungen sind ebenfalls sinnvoll. Gesetzlich sind Mieter dazu zwar nicht verpflichtet, aber wer einen Mietvertrag gern unterscheiben möchte, der wird diese Dokumente besorgen – sofern er ein reines Gewissen hat. Erst wenn die Nachweise vorliegen, wird der Mietvertrag unterschrieben. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Überweisung des Mietzinsdepots und des ersten Mietzinses. Das Mietzinsdepot beträgt höchstens drei Monatsmieten.
Bezahlt der Mietbetrüger seinen Mietzins oder die Nebenkosten nicht,
muss sofort eine Mahnung mit Kündigungsandrohung des Vermieters
erfolgen. In dieser steht gemäss der gesetzlichen Möglichkeiten, dass
die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist. Wird binnen
dieser Zeit nicht bezahlt, erfolgt die Kündigung des Mietverhältnisses
gemäss Art 257d OR. Klassische Mietnomaden kommen in der Regel der
Zahlungsaufforderung nicht nach. Der Vermieter kann nun das
Mietverhältnis innert 30 Tagen auf das nächste Monatsende künden. Einige
der Betrüger werden nun den mühsamen Gang durch die gerichtlichen
Instanzen einschlagen. Dieses Vorgehen dient nur dazu, Zeit zu schinden.
Immerhin dürfen die Kriminellen im Mietobjekt weiterhin wohnen. Kurzum:
Der Prozess kann sich über Monate hinwegziehen. Irgendwann ist der
Mietbetrüger weg, die Mietwohnung zerstört und der Schaden für den
Eigentümer gross.
So quälend die Situation für den Vermieter auch ist: Er darf nicht
eigenmächtig die Schlösser austauschen oder die Wohnung leerräumen,
solange die Betrüger darin noch wohnen. Das zieht nur die
zivilrechtliche Auseinandersetzung in die Länge. Zudem kann der
Vermieter mit strafrechtlichen Folgen belangt werden.
Umso wichtiger ist das Schützen gegen Mietnomaden. Wer mit der
ehemaligen Verwaltung spricht und die Bonität sauber prüft, erhält
wertvolle Auskünfte und schützt sich bereits im Vorfeld.